AGB xFiber

AGB

für xFiber- Produkte der Drahtlos DSL GmbH Mittelsachsen


1. Geltungsbereich der AGB

 

Die Drahtlos DSL GmbH Mittelsachsen, nachfolgend Drahtlos GmbH genannt, erbringt ihre Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Kunde (m/w/d) akzeptiert die Drahtlos GmbH nur volljährige Personen als Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“) und darüber hinaus auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

 

2. Leistungen

 

2.1 Die Drahtlos GmbH bietet dem Kunden Telefonie- und Internetleistungen an, wobei die Teilnehmeranschlüsse jeweils physikalisch über bestehende und/oder zu errichtende Breitbandanschlüsse realisiert werden. Der Ausbau an der benannten Adresse ist davon abhängig, ob die Installationsadresse in einem ausgewiesenen Ausbaugebiet liegt.


2.2 Die durch die Drahtlos GmbH zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem Auftragsformular und den vom Kunden ausgewählten Leistungsumfang. Art und Umfang der beauftragten Leistungen ergeben sich in der nachfolgenden Reihenfolge aus der Auftragsbestätigung, Auftrag (einschließlich zugehöriger Dokumente), Datenschutzhinweisen, Leistungsbeschreibung, Preislisten, Produktinformationsblätter sowie diesen AGB (zusammen als „Vertrag“ bezeichnet). Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Drahtlos GmbH und dem Kunden werden außerdem die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes („TKG“), soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt und die Bestimmungen des Telemediengesetzes („TMG“) - soweit es sich um Telemediendienste handelt, angewendet.


2.3 Die Drahtlos GmbH erbringt gegenüber dem Kunden die beauftragten Leistungen im Rahmen der technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten. Aufschiebende

Bedingung für die Erbringung der beauftragten Leistungen ist ein über die Hausverkabelung erfolgter Anschluss des Gebäudes (“Hausanschluss”) an das von der Drahtlos GmbH vermarktete Telekommunikationsnetz (“TK-Netz”). Voraussetzung daher ist, dass sich der geplante Hausanschluss des Kunden im Ausbaugebiet des TK-Netzes befindet; der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem sich der Hausanschluss befindet, die Nutzung des Grundstückes und/oder Gebäudes für die Errichtung des Hausanschlusses und dessen Anschluss an das TK-Netz gestattet (“Nutzungsvertrag”). Die Drahtlos GmbH wird versuchen, mit dem/den Eigentümer(n) des Grundstückes einen entsprechenden Nutzungsvertrag zu schließen. Der Nutzungsvertrag wird mit der GDMcom GmbH geschlossen, die mit der Errichtung des Anschlusses durch die Drahtlos GmbH beauftragt werden wird. Diese ist auch Eigentümerin des Telekommunikationsnetzes.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich weitere Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Baukostenzuschuss zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt wird.


2.4 Die Drahtlos GmbH überlässt dem Kunden den Teilnehmeranschluss und, soweit von der Drahtlos GmbH realisiert, den Hausanschluss. Der Hausanschluss geht aufgrund des nur vorübergehenden Zwecks (§ 95 BGB) nicht in das Eigentum des Kunden über. Endet der Nutzungsvertrag oder verliert die Drahtlos GmbH das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstückes nach diesem Vertrag, steht der Drahtlos GmbH gegenüber dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf alle beauftragten Leistungen zu. Der Bau des Hausanschlusses erfolgt in der Regel über Dritte als eigenständige Unternehmer. 

2.5     Die in diesen AGB und den sonstigen Vertragsdokumenten enthaltenen Angaben beinhalten nur dann eine über die gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistung hinausgehende Garantieübernahme, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von der Drahtlos GmbH erklärt ist.

 

3. Vertragsschluss

 

3.1 Der Kunde gibt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars ein auf Abschluss eines Vertrages gerichtetes Angebot gegenüber der Drahtlos GmbH ab. Der Kunde bleibt an das Angebot nach Abgabe bis zu einem Monat gebunden, da die Verfügbarkeit durch die Drahtlos GmbH geprüft werden muss. Die Drahtlos GmbH behält sich vor, den Auftrag abzulehnen, sofern ein sachlicher Grund gegeben ist.

3.2     Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Drahtlos GmbH in Textform zustande, mithin mit der Annahme des Angebotes des Kunden. Wurde das Auftragsformular durch den Kunden als Verbraucher über sog. Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Online-Web-Formular, E-Mail) übermittelt oder wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht den Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Der Kunde wird in diesen Fällen gesondert zu seinen Rechten belehrt.


 

4. Termine

 

4.1 Leistungstermine und Fristen sind für die Drahtlos GmbH nur dann verbindlich, soweit die Drahtlos GmbH diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinen Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch die Drahtlos GmbH getroffen hat, so dass die Drahtlos GmbH die betroffene Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.

 

4.2 Bei von der durch die Drahtlos GmbH nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb der Drahtlos GmbH liegenden Ereignissen ist die Drahtlos GmbH für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Termine und Fristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Die Drahtlos GmbH wird den Kunden hierzu unverzüglich informieren.


4.3 Verzögern sich die Leistungen der Drahtlos GmbH, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Drahtlos GmbH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die Entgelte für die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den für das jeweilige Vertragsprodukt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die geltenden Preislisten können auf der Webseite der Drahtlos GmbH oder in der Geschäftsstelle der Drahtlos GmbH eingesehen sowie auch bei der Drahtlos GmbH abgefordert werden.


5.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der Freistellung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Kalendermonats und danach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Alle sonstigen Leistungen von der Drahtlos GmbH werden in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Hierzu gehören insbesondere nutzungsabhängige Leistungen, wie einzelne Telefonverbindungen.


5.3  Die Rechnung und auf Verlangen des Kunden der Einzelverbindungsnachweis werden dem Kunden kostenlos per Mail oder online in der Textform im Kundenportal der Drahtlos GmbH zur Verfügung gestellt. Mit der Veröffentlichung im Kundenportal sowie mit Übersendung per Mail gilt die Rechnung als zugegangen. Sämtliche Forderungen der Drahtlos GmbH sind mit der Veröffentlichung sofort fällig und ohne Abzug binnen drei Tagen zahlbar.


5.4 Das Entgelt wird nach Ablauf der Frist von drei Tagen vom Konto des Kunden per SEPA-Lastschrift oder bei Einzugsermächtigung eingezogen.


5.5 Es wird auf die Möglichkeit einer Sperre nach 6. der AGB hingewiesen.

 

6. Sperre

 

6.1 Die Drahtlos GmbH ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 100,00 € in Verzug ist und die Sperre mindestens 2 Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat.

6.2     Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt wurde oder wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungsmonaten eine besondere Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von der Drahtlos GmbH im besonderen Maß ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden und die Entgelte nicht oder nicht vollständig begleichen wird.


6.3 Eine Sperre des Anschlusses des Kunden ist auch möglich, wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der Drahtlos GmbH oder der öffentlichen Sicherheit droht.


6.4 Im Falle einer Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

6.5 Die Drahtlos GmbH ist berechtigt, den Kunden für die Sperre entstandenen Aufwendungen als Aufwendungsersatz geltend zu machen.

 

7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

7.1 Der Kunde wird alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen und Zustimmungen so rechtzeitig einholen, dass die Planung und die Erstellung des Teilnehmeranschlusses/Hausanschlusses termingerecht erfolgen können. Dies gilt insbesondere für die Gestattungen sowie der Bereitstellung des Nutzungsvertrages nach § 45a TKG (Nutzung von Grundstücken).


7.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass den Mitarbeitern der Drahtlos GmbH oder von beauftragten Dritten Zugang zu den Grundstücken, den sich darauf befindlichen Gebäuden und Anschlüssen gewährt wird, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen durchzuführen. Eine Durchführung der genannten Arbeiten durch den Kunden ist untersagt. Der Kunde wird Termine abstimmen und vereinbarte Termine einhalten.


7.3 Der Kunde stellt der Drahtlos GmbH für die Einrichtung und den Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderliche Informationen, eigene Einrichtungen, eine geeignete Aufstellungsfläche sowie Medien (insbesondere Elektrizität) unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und wird dies während der gesamten Vertragslaufzeit in für die beauftragten Leistungen erforderlichem Umfang aufrechterhalten.


7.4 Der Kunde wird für ihn erkennbare Störungen der beauftragten Leistungen unverzüglich an die Drahtlos GmbH melden.


7.5 Der Kunde wird die technischen Einrichtungen vor unbefugten Eingriffen schützen und selbst keinerlei Eingriffe vornehmen. Bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an den technischen Einrichtungen wird der Kunde die Drahtlos GmbH unverzüglich unterrichten und zur Beseitigung von Schäden und Mängeln gemäß Ziffer 7.2. Zutritt gewähren.

Der Kunde wird persönliche Zugangsdaten geheim halten. Zugangsdaten sind insbesondere zu ändern, sofern die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.


7.6 Kunden sind gegenüber der Drahtlos GmbH und Dritten selbst verantwortlich - für Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), die von ihnen oder über ihre Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden; für Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstige Störungen; für Eingabefehler; für die Einrichtung und Sperre bestimmter Leistungsmerkmale, z. B. Telefonmerkmale (Makeln, Anklopfen, etc.), Sperrung von Webseiten.


7.7 Die Kommunikation zwischen der Drahtlos GmbH und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail an eine vom Kunden im Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse. Sofern die Drahtlos GmbH dem Kunden einen Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in ihrem Kundenportal zur Verfügung stellt, welches nur für den Kunden einsehbar ist („Kundenportal“), erfolgt der Login über die Webseite von der Drahtlos GmbH. Die Drahtlos GmbH ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z. B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen, worüber der Kunde per E-Mail informiert wird. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren.


7.8 Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche vertragsrelevante Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sowie eine grundlegende nachteilige Änderung seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) der Drahtlos GmbH unverzüglich bekanntzugeben.


7.9 Der Kunde darf als Verbraucher (§ 13 BGB) die Dienste der Drahtlos GmbH nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen. Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sämtliche der in dieser Ziffer aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vereinbarten Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen.


7.10 Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrags wird der Kunde der Drahtlos GmbH den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für Kunden zumutbar ist. Die bei Kunden installierten und im Eigentum der Drahtlos GmbH stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Anforderung durch die Drahtlos GmbH unverzüglich bei der Drahtlos GmbH abzugeben oder zurückzusenden, es sei denn, dass nach den Gegebenheiten nur der Ausbau bzw. die Entfernung die Drahtlos GmbH erfolgen kann. Der Kunde trägt im Falle einer durch den Kunden veranlassten Beendigung des Vertrags die Kosten der Rückgabe oder Rücksendung. Kunden haften für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Rückgabe der im Eigentum der Drahtlos GmbH stehenden Einrichtungen.


7.11 Im Fall der missbräuchlichen Nutzung oder rechtswidriger Handlungen (auch für den Fall von begründeten Verdachtsmomenten für solche Nutzungen oder Handlungen), ist die Drahtlos GmbH nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige beauftragte Leistung, von der die Verletzung ausgeht, unverzüglich zu sperren, entsprechende Inhalte unverzüglich zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von der Drahtlos GmbH unterrichtet. Der Kunde bleibt dennoch weiterhin zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet. Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nach Ziffer 7.1., 7.2., 7.3., 7.5., 7.6., 7.9., 7.10. nicht nach, ist die Drahtlos GmbH berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 314 BGB fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde stellt die Drahtlos GmbH von allen begründeten Ansprüchen von Dritten aus der schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 7.1., 7.2., 7.3., 7.5., 7.6., 7.9., und 7.10. gegen die Drahtlos GmbH frei.


 

8. Nutzung

 

Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen der Drahtlos GmbH zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden:

 

·     Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes, insbesondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrichtungen

·     Verletzung von Marken-, Urheber-, Patent- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter oder wettbewerbswidriges Verhalten, Datenschutzrechtsverletzungen sowie sonstige strafbare Handlungen (z. B. Absetzen von belästigenden, bedrohenden oder anderweitig rechtswidrigen Anrufen oder Anbieten von sittenwidrigen oder strafbaren Informationen).

·     Dritten Dienste der Drahtlos GmbH, gleich welcher Art ohne vorherige Zustimmung zur Verfügung zu stellen.

 

9. Beanstandungen/Nutzungen durch Dritte

 

9.1 Erhebt der Kunde Beanstandungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängige Vergütung, so hat der dies innerhalb einer Frist von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform gegenüber der Drahtlos GmbH zu beanstanden.


9.2 Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn vom Kunden innerhalb von diesen acht (8) Wochen keine Einwendungen mitgeteilt werden. Die Drahtlos GmbH wird in den Rechnungen auf die Folgen einer nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

10. Leistungsaussetzung/Leistungseinschränkung

 

10.1 Soweit die Drahtlos GmbH infolge von höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Leistungen gehindert wird, ist die Drahtlos GmbH von der Pflichterfüllung befreit (Leistungsaussetzung).

 

10.2 Als höhere Gewalt gelten:

·        von außen kommende, nicht voraussehbare und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbare oder nicht rechtzeitig abwendbare Ereignisse.

·        Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien sowie gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Behörden, welche dem Auftragnehmer die Leistungserfüllung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen.


10.3 Die Drahtlos GmbH beseitigt Leistungshindernisse (insbesondere Störungen) unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.


10.4 Die Drahtlos GmbH ist berechtigt, Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, -würmern,

-trojanern, Hack- oder D(D)oS-Attacken o. Ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.


10.5 Die Drahtlos GmbH wird den Kunden im Falle einer Leistungseinschränkung informieren und, sofern damit aus Gründen des Schutzes des Kunden oder der allgemeinen Netzsicherheit eine Sperre des Anschlusses des Kunden verbunden war, die Möglichkeiten zur Entsperrung mitteilen.

10.6 Kommt es aufgrund von Fehlverhalten durch den Kunden mehrfach zu einer Beeinträchtigung, durch die das TK-Netz nicht lediglich unerheblich beeinträchtigt wird oder zu werden droht, ist die Drahtlos GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder den Anschluss des Kunden zu sperren und die erneute Entsperrung von einer angemessenen Gebühr abhängig zu machen. 

 

11. Preisanpassung

 

11.1 Preisänderungen durch die Drahtlos GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind.

 

11.2 Die Drahtlos GmbH ist dabei berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Drahtlos GmbH verpflichtet, Kostensteigerungen ebenso wie gegenläufige Kostensenkungen bei der Preisänderung zu berücksichtigen und damit bei jeder Betrachtung der Kostenentwicklung und bei jeder Preisermittlung Kostensteigerungen und Kostensenkungen gegeneinander auszugleichen.

 

11.3 Die Drahtlos GmbH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere ist die Drahtlos GmbH verpflichtet, in Bezug auf Kostensenkungen keinen längeren zeitlichen Abstand zwischen der Betrachtung der Kostenentwicklung und der Vornahme einer Preisänderung anzusetzen, als dies bei Kostensteigerungen der Fall ist.


11.4 Preisänderungen können sich insbesondere ergeben aus Änderungen von Steuern, Kostenänderung für Dienste anderer Anbieter, zu denen die Drahtlos GmbH dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt, Kostenänderungen für Netzzugänge, Netzbetrieb und Zusammenschaltungen, Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen (z. B. Bundesnetzagentur).


11.5 Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs (6) Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Sofern der Kunde sich für eine Online-Kommunikation entschieden hat, werden Änderungen der Preise gemäß Ziffer 11.1 erst nach Mitteilung per E-Mail an die mitgeteilte E-Mail-Adresse wirksam, die mindestens sechs (6) Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.


11.6 Übersteigt eine Preiserhöhung innerhalb eines Kalenderjahres – einzeln oder gesamt – 5% des zuletzt vom Kunden gezahlten Entgeltes für die entsprechende Leistung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens ausgeübt werden. 

 

12. Vertragsänderungen

 

12.1 Die Drahtlos GmbH hat das Recht, die AGB oder die Leistungsbeschreibungen zu den jeweils angebotenen Leistungen zu ändern, wenn dies aus erheblichen Gründen erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht wesentlich schlechter gestellt wird oder besser gestellt werden würde.


12.2 Ein erheblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn Dritte, von den die Drahtlos GmbH zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen, ihr Leistungsangebot ändert.

 

 

12.3 Im Falle einer Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibungen wird die Drahtlos GmbH den Kunden hierüber mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden durch eine Änderungsmitteilung informieren.


12.4 Der Kunde hat das Recht, einer Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibung zu widersprechen, soweit diese nicht nur eine Anpassung der Umsatzsteuer betrifft. Wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wird.


12.5 Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag entweder zu den bisherigen Bedingungen weiter, beziehungsweise hat die Drahtlos GmbH das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen.


12.6 Mündliche Nebenabreden zu dem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürften der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Schriftform.

 

13. Schadensersatz/Haftungsbeschränkungen

 

13.1 Die Haftung von der Drahtlos GmbH als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt (§ 44a TKG). Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.


13.2 Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Drahtlos GmbH unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer

13.1 liegen, haftet die Drahtlos GmbH unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die Drahtlos GmbH nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


13.3 Für den Verlust von Daten haftet die Drahtlos GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 13.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Drahtlos GmbH empfiehlt als angemessenes Intervall eine tägliche Datensicherung.


13.4 Beruhen Schäden (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs) auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen oder auf Baumaßnahmen Dritter, Anbieter oder Netzbetreiber, haftet die Drahtlos GmbH soweit der Drahtlos GmbH Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Die Drahtlos GmbH kann die eigene Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine darüber hinaus gehende Haftung von der Drahtlos GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dritte und Anbieter sind nicht durch die Drahtlos GmbH bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen selbst Beauftragte.


13.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.

 

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

14.1 Es gilt für den Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten oder 24 Monaten, je nach ausgewähltem Tarif.


14.2 Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.


14.3 Während der Vertragslaufzeit können Erweiterungen, Zusatz-Optionen und/oder sonstige Leistungen gemäß Auftragsformular beauftragt werden. Soweit nicht abweichend geregelt, haben diese keine Auswirkung auf die (Mindest-)Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist.


14.4 Hat der Kunde den Vertrag über die Webseite der Drahtlos GmbH im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen, kann die Kündigung über unsere dort verfügbare Kündigungsschaltfläche gekündigt werden. Im Übrigen bedarf jede Kündigung der Schriftform (z. B. als Brief) oder Textform (z. B. E-Mail).

 

14.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die gesetzlichen Rechte bleiben in diesem Fall unberührt.

 

15. Umzug des Kunden

 

15.1 Wenn der Kunde seinen Wohnsitz wechselt, ist die Drahtlos GmbH verpflichtet, die beauftragten Leistungen am neuen Wohnsitz des Kunden unverändert zu erbringen, soweit diese am neuen Wohnsitz angeboten werden. Für durch den Umzug entstandene Aufwendungen kann die Drahtlos GmbH ein angemessenes Entgelt verlangen, welches das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses nicht überschreiten darf.


15.2 Soweit die beauftragte Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gem. Pkt. 14 ff berechtigt. 


15.3 Im Übrigen gelten für den Fall des Umzuges die Regelungen aus § 46 Abs. 8 TKG. 

 

16. Kreditwürdigkeit und Sicherheitsleistung

 

16.1 Bestehen vor oder nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil aufgrund einer eingeholten Auskunft zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen im Rückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann die Drahtlos GmbH die Stellung - einer an gemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes verlangen oder den Zugang zu ihren Leistungen dem Umfang nach beschränken, wenn der Kunde die Sicherheit nicht oder nicht ausreichender Höhe stellt oder auch eine solche Sicherheit keinen ausreichenden Schutz vor Forderungsausfällen bietet (z.B. wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder einer Aufforderung zu ihrer Abgabe nicht nachgekommen ist) oder sonst ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete - Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt.

 

16.2 Eine eventuell geleistete Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der Drahtlos GmbH beglichen hat.


16.3 Die Drahtlos GmbH ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.


16.4 Die Drahtlos GmbH hat die Sicherheitsleistung zurückzugewähren, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 16.1 nicht mehr bestehen. Darüber hinaus kann die Drahtlos GmbH einen Vertragsschluss aufgrund von mangelnder Kreditwürdigkeit auch verweigern.

 

17. Auskunfteien/SCHUFA/CEG/BÜRGEL

 

Sofern die Einwilligung zur Einholung von Informationen bei der SCHUFA, der CEG Creditreform oder der BÜRGEL abgegeben wurde, hat diese folgenden Umfang:

 

„Ich willige ein, dass die Drahtlos GmbH der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (SCHUFA), und/oder der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 14, 41460 Neuss, und/oder der BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & CO. KG, Gaststr. 18, 22761 Hamburg, oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL erhält. Unabhängig davon wird die Drahtlos GmbH der SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA/Creditreform/ BÜRGEL Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA/Creditreform/BÜRGEL ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA/Creditreform/ BÜRGEL über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten (SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5 65201 Wiesbaden, www.schufa.de; Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 14, 41460 Neuss, www.boniversum.de, BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gaststr. 18, 22761 Hamburg, www.buergel.de).“ 

 

18. Datenschutz

 

Die Drahtlos GmbH ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und das Fernmeldegeheimnis zu beachten. Die Information zum Datenschutz ist dem Formular zur Auftragserteilung beigefügt. 

 

19. Pflichtinformationen

 

19.1 Neben den bereits im Vertrag genannten Informationen zum Kunden- und Datenschutz, stellt die Drahtlos GmbH dem Kunden spätestens mit Beginn der beauftragten Leistungen folgende weitere Pflichtinformationen zur Verfügung:

 

·        Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind im Internet unter https://www.drahtlos-dsl.de/kontaktformular einsehbar. 

·        Unter https://www.drahtlos-dsl.de/ finden sich die Kontaktdaten zu den angebotenen Wartungs- und Kundendiensten.

·        Ein allgemein zugängliches, derzeit gültiges und vollständiges Preisverzeichnis ist unter www.drahtlos-dsl.de/kontaktformular  einsehbar. 

 

19.2 Um im Falle eines Anbieterwechsels oder einer Rufnummernmitnahme eine Unterbrechung oder eine länger als einen Kalendertag andauernde Unterbrechung zu vermeiden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

Die fristgerechte Kündigung des Vertrags gegenüber der Drahtlos GmbH und der vom neuen Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständigen Angaben spätestens sieben (7) Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Enddatum des Vertrags bei der Drahtlos GmbH eingehen. Der Kunde hat eigenständig auf zusätzlich vom neuen Anbieter vorgegebene Fristen zu achten. 


19.3 Weitere Hinweise zum Anbieterwechsel befinden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de. 


19.4 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.

 

20. Übertragung des Vertrages

 

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Drahtlos GmbH.

Die Drahtlos GmbH berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung hierdurch nicht nachteilig beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.

 

21. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht

 

Der Kunde darf gegen Forderungen der Drahtlos GmbH nur mittels unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Gegenforderungen bei Zurückbehaltungsrechten müssen auf diesem Vertrag beruhen. 

 

22. Streitbeilegungsverfahren nach § 47 a TKG

 

Der Kunde kann gemäß § 47a TKG im Falle eines Streits mit der Drahtlos GmbH ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt:

 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,

Post- und Eisenbahnen,

Tulpenfeld 4,

53113 Bonn

 

23. Schlussbestimmungen

 

23.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar oder enthält die Erklärung unbeabsichtigte Lücken, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. In diesem Fall vereinbaren die Parteien anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine andere Regelung, die vereinbart worden wäre, wenn sich die Parteien unter Berücksichtigung des angestrebten Zwecks und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung bewusst gewesen wären.


23.2 Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Drahtlos GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 


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